Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 25. August 2026. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Drei Punkte vorweg, weil sie die wichtigsten sind: Scanready prüft automatisiert und erfasst damit nur einen Teil der Kriterien — ein Bericht ohne Befund ist kein Nachweis der Barrierefreiheit (§ 5). Die Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bleiben beim Kunden (§ 6). Und wenn eine beauftragte Behebung nicht gegriffen hat, bessern wir unentgeltlich nach (§ 8).
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 25.08.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ingo Christ, Einzelunternehmen, Luisenstraße 15, 44787 Bochum, Deutschland (handelnd unter der Marke picjoy; nachfolgend „Scanready“) und dem Kunden über die Prüfung, die Behebung und die Überwachung digitaler Auftritte.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert; ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht deshalb nicht. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn Scanready ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
Bei den entgeltlichen Leistungen kommt der Vertrag zustande, wenn Scanready das Angebot des Kunden in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt. Vor Beginn hält Scanready Umfang, Aufwand und Preis in Textform fest. Dieser festgehaltene Umfang bestimmt, was geschuldet ist.
Der kostenlose Sofortbefund begründet keinen entgeltlichen Vertrag. Ein Anspruch auf seine Durchführung besteht nicht.
§ 3 Die drei Leistungen und was sie unterscheidet
1. Der kostenlose Sofortbefund. Wer auf dieser Website eine Adresse eingibt, erhält eine unverbindliche technische Momentaufnahme. Dafür wird kein Entgelt geschuldet, und es kommt kein entgeltlicher Vertrag zustande. Scanready sagt weder ein bestimmtes Ergebnis noch Vollständigkeit, Richtigkeit oder ständige Verfügbarkeit zu und kann den Dienst jederzeit einstellen. Aus dem kostenlosen Befund lassen sich keine Gewährleistungsansprüche herleiten.
2. Die kostenpflichtige Behebung. Gegen Entgelt arbeitet Scanready die im Bericht ausgewiesenen, automatisiert feststellbaren Verstöße im vereinbarten Umfang in der Website des Kunden ab und prüft anschließend nach. Geschuldet ist die Behebung der ausdrücklich benannten Fundstellen — nicht die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit und nicht die Gesetzeskonformität des gesamten Auftritts. Umfang, Aufwand und Preis werden vor Beginn in Textform festgehalten.
3. Das Abonnement (Wachdienst und Rundum). Im Wachdienst schuldet Scanready die wiederkehrende automatisierte Prüfung, einen Bericht je Lauf und eine Vorlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit. Im Rundum-Angebot kommt die laufende Behebung der dabei gefundenen, automatisiert feststellbaren Verstöße im vereinbarten Umfang hinzu. Das Abonnement ist ein Dauerschuldverhältnis und wird monatlich abgerechnet.
§ 4 Was Scanready schuldet — und was nicht
Geschuldet ist eine Prüfung nach dem Stand der Technik gegen einen benannten Kriterienkatalog: die automatisiert überprüfbaren Erfolgskriterien der EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.1 Level AA. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung dieser Prüfung und die verständliche Wiedergabe ihrer Ergebnisse — nicht ein bestimmtes Prüfergebnis.
Bei der Behebung ist geschuldet, die im Bericht namentlich ausgewiesenen und im vereinbarten Umfang aufgeführten Fundstellen fachgerecht zu bearbeiten und das Ergebnis nachzuprüfen. Nicht geschuldet sind die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit, ein bestimmter Prüfwert, ein bestimmtes Bewertungsergebnis Dritter oder die Übereinstimmung des Auftritts mit Rechtsvorschriften.
Jeder Bericht beschreibt den Zustand der Website in dem Zeitpunkt, in dem sie abgerufen wurde. Er ist eine Momentaufnahme und wird durch spätere Änderungen überholt — durch den Kunden selbst, durch seine Dienstleister, durch Aktualisierungen seines Redaktionssystems oder durch eingebundene Inhalte Dritter. Für Barrieren, die nach Abschluss einer Prüfung oder Behebung auf diesem Weg entstehen, wird keine Leistung geschuldet.
Eine Garantie im Rechtssinne, insbesondere eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, übernimmt Scanready nur dann, wenn sie ausdrücklich und in Textform als Garantie bezeichnet ist. Angaben in Werbung, Berichten, Prüfzeichen oder Gesprächen sind keine Garantien.
§ 5 Grenzen der automatisierten Prüfung
Die automatisierte Prüfung erfasst nur einen Teil der Kriterien der EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.1 Level AA. Ein Bericht ohne Befund ist kein Nachweis der Barrierefreiheit, keine Zertifizierung und keine Zusicherung der Gesetzeskonformität. Dasselbe gilt für das Prüfzeichen nach § 11.
Nicht oder nur eingeschränkt automatisiert prüfbar sind unter anderem:
- die Tastaturbedienbarkeit von Formularen, Anmeldungen und Bestellvorgängen
- die Sichtbarkeit und Nachvollziehbarkeit des Tastaturfokus
- die Lese- und die Tabulatorreihenfolge
- die inhaltliche Richtigkeit von Alternativtexten, Beschriftungen und Überschriften
- die Verständlichkeit von Fehlermeldungen, Hilfetexten und Anleitungen
- Untertitel, Audiodeskription und Gebärdensprache in Videos
- Inhalte hinter einer Anmeldung, in Bezahlstrecken oder in eingebetteten Fremdsystemen
Scanready kann Barrieren deshalb übersehen. Dass eine Barriere in einem Bericht nicht auftaucht, bedeutet nicht, dass es sie nicht gibt. Wer eine vollständige Bewertung braucht, benötigt zusätzlich eine manuelle Prüfung durch fachkundige Personen und, wo möglich, Tests mit betroffenen Nutzerinnen und Nutzern.
Geprüft wird die Website so, wie ein automatisierter Abruf sie sieht. Inhalte, die erst nach Anmeldung, nach einer Einwilligung, nach Nutzereingaben oder nur auf bestimmten Endgeräten erscheinen, sind nur erfasst, soweit das ausdrücklich vereinbart ist.
§ 6 Verantwortung des Kunden; keine Rechtsberatung
Die Pflichten aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und den zugehörigen Vorschriften treffen den Kunden als Wirtschaftsakteur. Scanready wird durch die Beauftragung nicht Adressat dieser Pflichten und übernimmt sie nicht. Ob ein Auftritt den gesetzlichen Anforderungen genügt, entscheiden der Kunde in eigener Verantwortung und die zuständigen Stellen.
Scanready erbringt keine Rechtsberatung und ist dazu auch nicht befugt. Hinweise auf Rechtsvorschriften, Fristen oder Bußgeldrahmen — in Berichten, auf dieser Website oder in der Kommunikation — sind allgemeine Information und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.
Scanready ist keine Behörde, keine notifizierte oder benannte Stelle und keine staatlich anerkannte Prüf- oder Zertifizierungsstelle. Berichte und Prüfzeichen sind private technische Feststellungen ohne amtliche Wirkung; sie binden Marktüberwachungsbehörden und Gerichte nicht.
Scanready schuldet kein bestimmtes Ergebnis gegenüber Behörden, Gerichten oder Dritten und steht nicht dafür ein, dass Dritte den Auftritt des Kunden als barrierefrei bewerten.
§ 7 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sichert zu, zur Beauftragung der Prüfung der angegebenen Website berechtigt zu sein. Er stellt Scanready von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass diese Zusicherung unzutreffend war, soweit der Kunde das zu vertreten hat.
Für Behebungsleistungen gewährt der Kunde die erforderlichen Zugänge und hält Sicherungskopien seiner Systeme und Daten vor. Scanready führt Änderungen nach dem Stand der Technik durch; die Verantwortung für Sicherungskopien verbleibt beim Kunden.
Der Kunde teilt Änderungen an seiner Website, die den Prüfumfang berühren, unverzüglich mit.
Ändert der Kunde nach einer Behebung Inhalte, Vorlagen, Erweiterungen oder Einstellungen seiner Website, können behobene Barrieren zurückkehren. Darauf hat Scanready keinen Einfluss. Eine wiederkehrende Prüfung ist das Mittel, solche Rückfälle zu bemerken — ohne sie bemerkt sie niemand.
§ 8 Mängel, Nacherfüllung und Verjährung
Bleibt eine Fundstelle, die nach dem vereinbarten Umfang behoben werden sollte, ganz oder teilweise unbehoben, ist das ein Mangel der Leistung. Der Kunde zeigt ihn in Textform an und benennt die betroffene Fundstelle.
Scanready bessert in diesem Fall innerhalb angemessener Frist unentgeltlich nach. Die Nacherfüllung hat Vorrang. Erst wenn sie zweimal fehlschlägt, unmöglich ist oder ernsthaft und endgültig verweigert wird, kann der Kunde das Entgelt für die betroffene Leistung mindern oder insoweit vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 12.
Kein Mangel ist es, wenn eine Barriere gemeldet wird, die nicht Teil des vereinbarten Umfangs war, die eine automatisierte Prüfung nach § 5 nicht erfassen kann oder die erst nach Abschluss der Leistung entstanden ist. Ihre Behebung ist eine neue, gesondert zu vergütende Leistung.
Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme oder, wenn eine Abnahme nicht stattfindet, ab Zugang des Nachprüfberichts. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, arglistigen Verschweigens oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 9 Preise, Umsatzstufe und Zahlung
Der Sofortbefund ist unentgeltlich. Für die entgeltlichen Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Preisseite veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Zuordnung zur Umsatzstufe erfolgt anhand der Angabe des Kunden zum Jahresumsatz. Ändert sich die Stufe, passt Scanready das Entgelt zum Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums an.
Die Vergütung für das Abonnement ist monatlich im Voraus fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Zahlungsweise: [ Zahlungsweg offen ] — bis dahin Rechnung und Überweisung.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Scanready kann laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform aussetzen, solange der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Der Abonnementvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungsmonats gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 11 Prüfzeichen
Für die Dauer eines aktiven Prüfvertrags räumt Scanready dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, das Scanready-Prüfzeichen auf der geprüften Website einzubinden.
Das Prüfzeichen darf ausschließlich in der bereitgestellten Fassung mit Prüfdatum und Verweis auf den öffentlichen Prüfbericht verwendet werden. Es besagt, dass die Website zu dem genannten Datum automatisiert nach EN 301 549 geprüft wurde und dabei die automatisiert prüfbaren Kriterien bestanden hat. Es besagt nicht, dass die Website barrierefrei, vollständig geprüft, zertifiziert oder gesetzeskonform ist.
Eine Bewerbung als Zertifizierung, als amtliche Anerkennung oder als Zusicherung vollständiger Barrierefreiheit ist unzulässig und berechtigt Scanready zum sofortigen Entzug. Für Folgen einer Verwendung entgegen diesen Vorgaben ist der Kunde verantwortlich.
Mit Ende des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht; der Kunde entfernt das Prüfzeichen unverzüglich. Grund dafür ist keine Vertragsstrafe, sondern die Anforderung, dass ein Gütezeichen nur bei wiederkehrender Nachkontrolle geführt werden darf.
§ 12 Haftung
Scanready haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Scanready nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt in der Regel höchstens das Entgelt, das der Kunde für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat. Beiden Seiten bleibt der Nachweis offen, dass der vertragstypische Schaden höher oder niedriger ist.
Für den unentgeltlichen Sofortbefund haftet Scanready nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Übersieht eine Prüfung eine Barriere, die außerhalb des in § 5 beschriebenen automatisiert prüfbaren Bereichs liegt, fehlt es bereits an einer Pflichtverletzung; eine Haftung besteht dafür nicht. Beruht ein Übersehen dagegen darauf, dass Scanready die geschuldete Prüfung nicht sorgfältig durchgeführt hat, gelten die Absätze 1 bis 3.
Bußgelder, Zwangsgelder, Abmahn- und Rechtsverfolgungskosten sowie sonstige Nachteile, die dem Kunden aus der Bewertung seines Auftritts durch Behörden, Gerichte oder Dritte entstehen, treffen den Kunden; sie beruhen auf seiner eigenen Pflichtenstellung nach § 6. Eine Haftung von Scanready dafür besteht nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3.
Die Beschränkungen dieses Paragrafen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Scanready. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
Soweit Scanready im Rahmen der Behebung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Prüfberichte, die über das Prüfzeichen öffentlich verlinkt werden, enthalten technische Befunde zur geprüften Website. Der Kunde stimmt dieser Veröffentlichung mit der Einbindung des Prüfzeichens zu.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Bochum (§ 38 ZPO). Scanready bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen; fremdsprachige Fassungen dienen allein dem Verständnis.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Scanready kann diese Bedingungen für laufende Abonnements ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — etwa eine geänderte Rechtslage, eine neue Fassung der zugrunde liegenden Normen oder geänderte technische Abläufe. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde bis dahin, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt; darauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Für bereits erteilte Einzelaufträge bleibt die bei Auftragserteilung geltende Fassung maßgeblich.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.